200.000 Euro ist keine Marktkonvention, sondern eine gesetzliche Schwelle. Sie steht in § 1 Absatz 19 Nummer 33 des Kapitalanlagegesetzbuchs und beschreibt, wann ein Anleger als semi-professionell gilt. Diese Einstufung ist der Zugangsschlüssel zu Fonds, die keine Publikumsfonds sind — und der Verzicht auf Vorgaben, die Publikumsfonds erfüllen müssen. Beides gehört zusammen und wird auf dieser Seite getrennt dargestellt. Den Überblick über die Anlageklasse gibt die Leitseite Private Equity investieren.
Was das Gesetz verlangt
Der semi-professionelle Status entsteht nicht durch Erklärung des Anlegers allein. Es müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen:
- eine Anlage von mindestens 200.000 Euro in den jeweiligen Fonds;
- eine schriftliche Erklärung des Anlegers, dass ihm die Risiken der beabsichtigten Verpflichtung oder Investition bewusst sind — getrennt vom Vertrag selbst;
- eine Beurteilung von Sachkunde, Erfahrungen und Kenntnissen des Anlegers durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder die vertreibende Stelle, unter Berücksichtigung der Art der geplanten Verpflichtung;
- eine schriftliche Bestätigung dieser Beurteilung und ein Hinweis auf die Folgen der Einstufung.
Die Einstufung gilt gegenüber der Gesellschaft, bei der sie erfolgt, und für die konkrete Anlage — nicht als allgemeiner Status, der überall vorzeigbar wäre. Lassen Sie sich deshalb geben, was das Gesetz vorsieht: die Beurteilung, die Bestätigung und den Hinweis. Wenn ein Anbieter diese Schritte als Formalie abkürzt, ist das ein Befund über den Anbieter.
Was sich damit öffnet
Zugänglich werden Fonds, die sich ausschließlich an professionelle und semi-professionelle Anleger richten — im deutschen Recht Spezial-AIF, international die klassischen institutionellen Beteiligungsfonds. Praktisch bedeutet das drei Unterschiede.
| Merkmal | Publikumsvehikel | Fonds für semi-professionelle Anleger |
|---|---|---|
| Produktvorgaben | gesetzlich, u. a. Risikomischung und Fremdkapitalgrenzen | weitgehend vertraglich statt gesetzlich |
| Konzentration | begrenzt | möglich, teils gewollt |
| Rückgabe | je Vehikel, teils mit Terminen | in der Regel keine, nur Zweitmarkt |
| Kostenebenen | häufig zwei (Vehikel und Zielfonds) | häufig eine |
| Berichte | standardisiert | ausführlicher, aber weniger vergleichbar |
Die wegfallende zweite Kostenebene ist der am seltensten genannte und einer der greifbarsten Vorteile: Eine Beteiligung ohne Dachfondsschicht spart über zehn Jahre eine ganze Gebührenebene. Was das in Euro bedeutet, steht unter Kosten und Gebühren.
Was Sie dafür abgeben
Die Produktvorgaben für Publikumsfonds sind kein Formalismus, sondern der Grund, warum diese Fonds nicht beliebig konzentrieren und nicht beliebig mit Fremdkapital arbeiten dürfen. Fällt diese Ebene weg, treten an ihre Stelle die Anlagebedingungen des einzelnen Fonds — und die sind verhandelbar, unterschiedlich und teils weit gefasst. Damit verschiebt sich die Prüfarbeit vom Gesetz zum Vertrag: Was früher der Gesetzgeber begrenzt hat, müssen Sie im Dokument nachlesen.
Die Liquiditätsfrage wird härter, nicht weicher
Klassische Beteiligungsfonds haben kein Rückgaberecht. Kapital wird über drei bis fünf Jahre in Tranchen abgerufen, häufig mit einer Frist von etwa zehn Bankarbeitstagen; die Gesamtlaufzeit liegt bei rund zehn Jahren und kann vertraglich um ein bis drei Jahre verlängert werden. Vorzeitig aussteigen heißt: über den Zweitmarkt verkaufen, in der Regel mit Abschlag und ohne Gewissheit, einen Käufer zu finden.
Deshalb ist der wichtigste Satz dieser Seite nicht rechtlich, sondern arithmetisch: Die 200.000 Euro dürfen nicht das verfügbare Vermögen sein, sondern ein Teil davon. Wer die Schwelle nur erreicht, indem er alles einsetzt, verliert die Fähigkeit, über Jahrgänge zu streuen und Kapitalabrufe ohne Zwangsverkäufe zu bedienen — und tauscht damit einen kleinen Zugangsvorteil gegen ein großes Klumpenrisiko.
Wie wir in diesem Bereich arbeiten
Wir lesen die Anlagebedingungen und den Prospekt auf die oben genannten Punkte, wir rechnen die Kosten in Euro über die geplante Haltedauer, wir stellen die offenen Kapitalzusagen aller Beteiligungen in einer Übersicht zusammen und wir sagen es, wenn eine Einstufung als semi-professioneller Anleger in Ihrer Lage nicht sinnvoll ist. Wie das abläuft, steht unter Beratung; wer uns wofür bezahlt, vollständig unter Vergütung.
Die Risiken gelten in diesem Bereich unverändert und in Teilen verstärkt: Risiken. Zur steuerlichen Behandlung — die bei Personengesellschaften anders läuft als bei Fonds unter dem Investmentsteuergesetz — Besteuerung.
