Bei einem börsengehandelten Fonds lässt sich die Kostenbelastung meist an einer einzigen Zahl ablesen — der laufenden Gesamtkostenquote. Bei Private Equity ist das anders: Je nach Bauform kommen mehrere Ebenen zusammen, jede mit eigener Bemessungsgrundlage, und nicht jede Ebene wird in gleicher Klarheit ausgewiesen. Manche Kosten fallen einmalig beim Erwerb an, andere laufend über die gesamte Haltedauer, wieder andere erst bei Rückgabe oder Auflösung des Produkts — wer nur auf eine einzelne Prozentzahl schaut, übersieht leicht, dass sich mehrere dieser Ebenen gleichzeitig summieren. Diese Seite geht sie einzeln durch und ordnet, wo welche Ebene ansetzt. Den Gesamtüberblick über die Anlageklasse gibt die Leitseite Private Equity investieren.
Die Kostenebenen einzeln
Laufende Verwaltungsgebühr des Fonds. Wird meist jährlich auf das verwaltete oder zugesagte Kapital berechnet und deckt Management, Reporting und Administration ab.
Kosten der Zielfonds. Investiert ein Vehikel nicht direkt, sondern über andere Fonds — etwa als Dachfonds —, kommen deren eigene Verwaltungsgebühren und gegebenenfalls Gewinnbeteiligung als zweite Ebene hinzu. Diese zweite Ebene wird nicht immer gesondert ausgewiesen, sondern muss teils aus den Unterlagen der Zielfonds selbst erschlossen werden. Näher beschrieben unter Dachfonds.
Erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung (Carried Interest). Ein Anteil am erwirtschafteten Gewinn, der oberhalb einer Hurdle — einer Vorzugsverzinsung zugunsten der Anleger — an das Management geht. Häufig kombiniert mit einem Catch-up, der dem Management nach Überschreiten der Hurdle überproportional Gewinnanteile zuweist, bis das vereinbarte Verhältnis erreicht ist. Wann diese Beteiligung überhaupt fällig wird — laufend während der Fondslaufzeit oder erst bei Ausschüttung einzelner Verkäufe — regeln die Anlagebedingungen des jeweiligen Produkts.
Ausgabeaufschlag. Eine einmalige Belastung beim Erwerb, die nicht investiert wird, sondern Vertrieb und Einrichtung deckt. Er wird üblicherweise auf den Zeichnungsbetrag berechnet und mindert das tatsächlich investierte Kapital von Anfang an.
Depot- und Verwahrkosten. Laufende Gebühren für die Verwahrung der Anteile, unabhängig von der Wertentwicklung. Sie fallen über die gesamte Haltedauer an, auch in Jahren ohne Kapitalabruf oder Ausschüttung.
Strukturkosten. Kosten der Fondshülle selbst — Verwahrstelle, Prüfung, rechtliche Struktur —, die unabhängig vom Management anfallen. Sie werden häufig anteilig auf alle Anleger umgelegt und tauchen selten als eigene Zeile in Marketingunterlagen auf, stehen aber im Basisinformationsblatt.
Vermittlungsvergütung. Wie eine Vermittlung vergütet wird, ist je nach Produkt unterschiedlich geregelt — teils im Ausgabeaufschlag enthalten, teils gesondert ausgewiesen, teils als laufende Bestandsvergütung über die Haltedauer verteilt. Wie unsere eigene Vergütung offengelegt wird, steht vollständig auf der Seite Vergütung.
Zwei entscheidende Bemessungsfragen
Zwei Fragen bestimmen, wie stark eine Gebühr tatsächlich wirkt, auch wenn der Prozentsatz gleich aussieht. Erstens: Wird die laufende Gebühr auf das zugesagte Kapital berechnet — also auf die volle Zusage, auch bevor sie abgerufen ist — oder auf das investierte Kapital, das tatsächlich schon eingesetzt wurde? Eine Gebühr auf das zugesagte Kapital belastet auch nicht abgerufenes Geld. Zweitens: Wird die Gewinnbeteiligung auf das Gesamtergebnis des Fonds berechnet oder auf jede Einzelbeteiligung gesondert? Bei einer Berechnung je Einzelbeteiligung kann eine einzelne profitable Beteiligung bereits eine Gewinnbeteiligung auslösen, obwohl der Fonds insgesamt noch keinen Gewinn erzielt hat. Beide Fragen lassen sich nicht aus einer Marketingübersicht beantworten, sondern nur aus den Anlagebedingungen des konkreten Produkts — wer sie vor der Zeichnung nicht stellt, kennt die tatsächliche Kostenwirkung erst im Nachhinein, wenn die ersten Abrechnungen vorliegen.
Was eine Prozentzahl über die Haltedauer bedeutet
Eine einzelne Prozentzahl wirkt harmlos, weil sie abstrakt bleibt. Erst die Umrechnung in Euro über die typische Haltedauer zeigt die tatsächliche Belastung. Die folgende Tabelle ist eine offen deklarierte Modellrechnung mit konstanten Annahmen: ein Anlagebetrag von 100.000 Euro, eine Haltedauer von zehn Jahren, ohne Ausgabeaufschlag, ohne Gewinnbeteiligung und ohne Wertentwicklung.
| Laufende Gebühr p. a. | Betrag p. a. | Über 10 Jahre | Anteil des Einsatzes |
|---|---|---|---|
| 1,2 % | 1.200 € | 12.000 € | 12 % |
| 2,0 % | 2.000 € | 20.000 € | 20 % |
| 3,0 % | 3.000 € | 30.000 € | 30 % |
Kommen ein Ausgabeaufschlag, eine Gewinnbeteiligung oder eine zweite Ebene bei Zielfonds hinzu, addieren sich diese Beträge weiter. Ein vergleichbares Rechenbeispiel für einen kleineren Anlagebetrag steht unter Private Equity ab 10.000 Euro.
Wie sich mehrere Ebenen addieren
Die Modellrechnung oben zeigt nur die laufende Verwaltungsgebühr. In der Praxis kommen oft mehrere Ebenen gleichzeitig zum Tragen: Wer einen Ausgabeaufschlag beim Erwerb zahlt, ein Vehikel mit Zielfondsebene wählt und am Ende eine Gewinnbeteiligung oberhalb der Hurdle abgibt, trägt drei unterschiedliche Kostenarten nebeneinander — eine einmalige, eine laufende und eine erfolgsabhängige. Diese Ebenen lassen sich nicht einfach zu einer einzigen Prozentzahl addieren, weil sie unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und unterschiedliche Zeitpunkte haben. Hinzu kommt: Depot- und Strukturkosten laufen unabhängig davon weiter, auch in Jahren ohne Ausschüttung, während eine mögliche zweite Ebene bei Zielfonds erst sichtbar wird, wenn man deren eigene Unterlagen hinzuzieht. Die verbindliche Gesamtdarstellung für ein konkretes Produkt liefert stets das Basisinformationsblatt, das die Kostenwirkung über die empfohlene Haltedauer zusammenfasst.
Welche Unterlagen die verbindliche Auskunft geben
Das Basisinformationsblatt (PRIIPs-KID) enthält standardisierte Kostenangaben in vergleichbarer Form und ist der naheliegendste erste Blick, weil es Produkte grundsätzlich vergleichbar macht. Der Verkaufsprospekt und die Anlagebedingungen enthalten darüber hinaus die Detailregelungen zu Bemessungsgrundlage, Hurdle, Catch-up und Fälligkeit der Gewinnbeteiligung, die im Basisinformationsblatt oft nur zusammengefasst erscheinen. Marketingunterlagen und Präsentationen sind für keine dieser Angaben verbindlich — bei Abweichungen zählt ausschließlich, was in den produktspezifischen Dokumenten steht. Wer sich unsicher ist, welches Dokument welche Frage beantwortet, findet eine erste Orientierung auch auf den Betragsseiten dieser Website, die konkrete Modellrechnungen für unterschiedliche Anlagesummen zeigen.
Prüffragen vor der Zeichnung
- Wird die laufende Gebühr auf zugesagtes oder auf investiertes Kapital berechnet?
- Wird die Gewinnbeteiligung auf das Gesamtergebnis oder je Einzelbeteiligung berechnet?
- Wie hoch ist die Hurdle, und wie ist der Catch-up ausgestaltet?
- Werden die Kosten einer eventuellen Zielfondsebene gesondert ausgewiesen?
- Welche Kosten fallen einmalig beim Erwerb an, welche laufend, welche erst bei Rückgabe oder Auflösung?
