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Thema

Besteuerung von Private Equity bei Privatanlegern

Zwei Welten, abhängig von der Rechtsform des Vehikels: Investmentsteuergesetz oder direkte Zurechnung bei einer Personengesellschaft. Der Unterschied verändert Nettoergebnis und Erklärungsaufwand für ein Jahrzehnt.

Für die steuerliche Behandlung ist nicht entscheidend, in welche Unternehmen ein Fonds investiert, sondern welche Rechtsform er hat und unter welches Gesetz er fällt. Daraus ergeben sich zwei Wege, die sich in fast allem unterscheiden: im Steuersatz, im Zeitpunkt der Besteuerung, im Erklärungsaufwand und darin, wer die Zahlen liefert.

Weg 1: Vehikel unter dem Investmentsteuergesetz

Viele ELTIFs und Publikumsfonds fallen unter das Investmentsteuergesetz. Dann werden Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne und die Vorabpauschale als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer — zusammen 26,375 Prozent — sowie Kirchensteuer bei Kirchensteuerpflicht. Vor Anwendung des Steuersatzes steht der Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung, wirksam nur über einen Freistellungsauftrag beim depotführenden Institut.

GrößeWertGrundlage
Kapitalertragsteuer25 %§ 32d Abs. 1 EStG
Solidaritätszuschlag5,5 % der Steuer (gesamt 26,375 %)SolZG
Kirchensteuer8 oder 9 % der Steuer, je BundeslandLandeskirchensteuergesetze
Sparer-Pauschbetrag1.000 € / 2.000 € bei Zusammenveranlagung§ 20 Abs. 9 EStG
Steuersätze und Pauschbeträge. Grundlage: § 32d Abs. 1 EStG, § 20 Abs. 9 EStG, Solidaritätszuschlaggesetz. Kirchensteuer je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Kapitalertragsteuer.

Die Vorabpauschale

Fonds, die nicht oder wenig ausschütten, sollen nicht steuerfrei bleiben, bis irgendwann verkauft wird. Dafür sieht das Investmentsteuergesetz die Vorabpauschale vor: Aus einem Basiszins, den das Bundesfinanzministerium anhand der Rendite langlaufender deutscher Staatsanleihen veröffentlicht, wird ein pauschaler Jahresertrag auf den Wert zu Jahresbeginn abgeleitet, um Ausschüttungen des Jahres gemindert und auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres begrenzt. Der Betrag gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen und wird später beim Verkauf angerechnet, damit nichts doppelt besteuert wird.

Teilfreistellung — keine Selbstverständlichkeit

Das Investmentsteuergesetz stellt einen Teil der Erträge steuerfrei, wenn ein Fonds fortlaufend eine bestimmte Quote seines Vermögens in Kapitalbeteiligungen im Sinne des Gesetzes hält: bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge für Privatanleger, bei Mischfonds 15 Prozent. Der Begriff der Kapitalbeteiligung ist in § 2 Absatz 8 InvStG eng definiert und knüpft im Kern an Anteile an Kapitalgesellschaften an, deren Bewertung feststellbar ist.

Für Beteiligungsstrategien ist das keine Formsache: Ob und in welchem Umfang die Beteiligungen eines Private-Equity-Vehikels als Kapitalbeteiligungen im Sinne des Gesetzes gelten, hängt an der Konstruktion — an der Rechtsform der Zielgesellschaften, an Zwischenholdings und an der Frage, ob über Zielfonds investiert wird. Verlangen Sie deshalb eine Aussage dazu aus den Anlagebedingungen, nicht aus einer Präsentation, und lassen Sie sie von einem Steuerberater bewerten.

Weg 2: Vehikel als Personengesellschaft

Die klassische Struktur vieler geschlossener Beteiligungsfonds in Deutschland ist eine Personengesellschaft, meist eine GmbH & Co. KG. Steuerlich ist sie kein eigenes Steuersubjekt: Die Einkünfte werden den Anlegern direkt zugerechnet, in einem gesonderten Verfahren festgestellt und in Ihrer Einkommensteuererklärung angesetzt.

Welche Einkunftsart daraus wird, hängt von der Tätigkeit des Fonds ab. Wird die Tätigkeit als vermögensverwaltend eingeordnet, entstehen typischerweise Einkünfte aus Kapitalvermögen; wird sie als gewerblich eingeordnet, entstehen gewerbliche Einkünfte mit anderer Behandlung — und in bestimmten Konstellationen ist der persönliche Steuersatz einschlägig statt des Abgeltungssatzes. Diese Einordnung ist eine der wesentlichen Aussagen des Verkaufsprospekts; sie steht dort in einem eigenen Abschnitt, und dieser Abschnitt ist zu lesen.

MerkmalInvestmentfonds (InvStG)Personengesellschaft
SteuersubjektFonds und Anleger getrenntnur der Anleger
EinkunftsartKapitalvermögenje nach Tätigkeit des Fonds
Steuersatz26,375 % zzgl. Kirchensteuerje Einkunftsart, ggf. persönlicher Satz
Laufende Besteuerung ohne ZuflussVorabpauschale möglichZurechnung der Ergebnisse, auch ohne Auszahlung
Erklärungsaufwandgering bei inländischem Depotjährlich, über die gesamte Laufzeit
UnterlagenSteuerbescheinigunggesonderte Feststellung, oft spät
Vereinfachte Gegenüberstellung. Verbindlich ist immer die steuerliche Darstellung im Verkaufsprospekt des konkreten Vehikels, geprüft durch einen Steuerberater.

Was Sie vor der Zeichnung klären sollten

  • Unter welches Steuerregime fällt das Vehikel — Investmentsteuergesetz oder Personengesellschaft? Wo steht das in den Anlagebedingungen?
  • Wird eine Teilfreistellung in Anspruch genommen, in welcher Höhe, und worauf stützt sich diese Einschätzung?
  • Ist mit einer Vorabpauschale zu rechnen, und wie soll die Steuer bezahlt werden, solange nichts ausgeschüttet wird?
  • Bei Personengesellschaften: Wann liegen die Feststellungen vor, und wer erstellt sie? Wie ist die Einkunftsart eingeordnet?
  • Gibt es ausländische Strukturen, und entsteht daraus zusätzlicher Erklärungsaufwand oder Quellensteuer?
  • Wie werden Verluste behandelt, und lassen sie sich mit anderen Einkünften verrechnen?

Wie sich die Steuerlast zur Kostenbelastung verhält und warum beide zusammen gerechnet werden müssen, steht unter Kosten und Gebühren. Der Vergleich mit börsennotierten Anlagen — auch steuerlich — steht unter Private Equity oder Aktien. Die vollständige Risikoübersicht steht unter Risiken.

Häufige Fragen

Wovon hängt die Besteuerung ab?
Nicht von der Anlagestrategie, sondern von der Rechtsform des Vehikels. Fällt es unter das Investmentsteuergesetz, greifen Kapitalertragsteuer, Vorabpauschale und gegebenenfalls eine Teilfreistellung. Ist es eine Personengesellschaft, werden die Einkünfte den Anlegern direkt zugerechnet und nach der Tätigkeit des Fonds qualifiziert. Welcher Weg gilt, steht in den Anlagebedingungen und im Verkaufsprospekt.
Wie hoch ist die Steuer auf Kapitaleinkünfte?
Der Steuersatz für private Kapitalerträge beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer, also 26,375 Prozent, zuzüglich Kirchensteuer, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind. Vorher wird der Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Was ist die Vorabpauschale?
Eine jährlich zu versteuernde Größe für Investmentfonds, die nichts oder wenig ausschütten. Sie wird aus einem Basiszins abgeleitet, den das Bundesfinanzministerium anhand einer Rendite deutscher Staatsanleihen veröffentlicht, auf den Wert zu Jahresbeginn angewendet, auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres begrenzt und um Ausschüttungen gemindert. Praktisch heißt das: Sie können Steuer auf einen Betrag zahlen, den Sie noch nicht erhalten haben.
Gilt bei Private-Equity-Fonds eine Teilfreistellung?
Das ist keine Selbstverständlichkeit. Eine Teilfreistellung setzt voraus, dass der Fonds fortlaufend einen bestimmten Anteil seines Vermögens in Kapitalbeteiligungen im Sinne des Investmentsteuergesetzes hält — der Begriff ist dort eng definiert und trifft nicht automatisch auf jede Beteiligung an einem nicht börsennotierten Unternehmen zu. Ob und in welcher Höhe eine Teilfreistellung gilt, muss der Anbieter aus der Fondskonstruktion belegen.
Brauche ich eine Steuererklärung?
Bei inländischen Depots wird die Steuer auf Kapitaleinkünfte in der Regel automatisch abgeführt. Bei Personengesellschaften und bei ausländischen Vehikeln müssen Sie die Einkünfte selbst erklären; Sie erhalten dafür Feststellungen oder Steuerbescheinigungen, oft erst weit nach Jahresende. Das ist Aufwand über die gesamte Laufzeit und kein einmaliger Vorgang.
Können sich die Regeln während der Laufzeit ändern?
Ja, und bei einer Bindung von zehn Jahren und mehr ist das der Normalfall. Steuerrechtliche Änderungen treffen eine bereits gezeichnete Beteiligung, ohne dass Sie darauf reagieren könnten — anders als bei jederzeit verkäuflichen Wertpapieren. Diese Unsicherheit gehört in die Entscheidung, nicht in eine Fußnote.

Wie es weitergeht

Wenn Sie das mit jemandem durchrechnen wollen

Ein erstes Gespräch dauert etwa 30 Minuten und endet nicht zwangsläufig mit einer Empfehlung. Wenn eine Beteiligung in Ihrer Lage nicht passt, sagen wir das.