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Nachschlagewerk

Glossar

75 Begriffe der Private-Markets-Welt, alphabetisch, ohne Werbeton.

A

Add-on-Akquisition

Der Zukauf eines weiteren, meist kleineren Unternehmens durch ein bereits im Portfolio gehaltenes Unternehmen, um dessen Wachstum zu beschleunigen oder seine Marktposition zu verbreitern. Diese sogenannte Buy-and-Build-Strategie ist besonders im Buyout-Segment verbreitet: Statt allein aus eigener Kraft zu wachsen, kauft das Portfoliounternehmen kleinere Wettbewerber oder Zulieferer hinzu.

Siehe auch: Buyout, Portfoliounternehmen

AIFM-Richtlinie

Die EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds, die den regulatorischen Rahmen für Private-Equity-, Venture-Capital- und andere alternative Fonds in Europa setzt. Sie legt unter anderem fest, welche Pflichten eine Kapitalverwaltungsgesellschaft gegenüber Anlegern und Aufsichtsbehörden hat. In Deutschland ist sie durch das KAGB umgesetzt.

Siehe auch: KAGB, Kapitalverwaltungsgesellschaft

Anlagebedingungen

Das rechtsverbindliche Vertragswerk eines Fonds, das Anlagestrategie, Kostenstruktur, Rücknahmemodalitäten sowie Rechte und Pflichten von Anlegern und Verwaltung im Detail regelt. Anders als der werbend und erklärend aufgebaute Verkaufsprospekt sind die Anlagebedingungen der Text, der im Streitfall rechtlich zählt.

Siehe auch: Prospekt, Rücknahmequote

Ausgabeaufschlag

Ein einmaliger Aufschlag auf den Zeichnungsbetrag, der beim Kauf von Fondsanteilen anfällt und meist an den Vertrieb fließt. Er wird vom investierten Kapital abgezogen, bevor überhaupt etwas investiert wird, und mindert dadurch von Anfang an den Betrag, der tatsächlich arbeitet. Seine Höhe ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich und steht im Basisinformationsblatt.

Siehe auch: Basisinformationsblatt

B

Basisinformationsblatt

Ein standardisiertes, meist wenige Seiten langes Dokument (auch PRIIPs-Merkblatt genannt), das jedes an Privatanleger vertriebene Produkt bereitstellen muss. Es fasst Risiko, Kosten und empfohlene Haltedauer in vergleichbarer Form zusammen und ist deshalb der sinnvolle erste Blick vor jeder Zeichnung — es ersetzt aber nicht die Lektüre des vollständigen Prospekts.

Siehe auch: Prospekt

Bewertungsstichtag

Der Zeitpunkt, zu dem ein Fonds den Wert seines Portfolios ermittelt und daraus den Nettoinventarwert je Anteil ableitet. Weil die zugrunde liegenden Unternehmen nicht börsennotiert sind, beruht diese Bewertung auf Modellen und Schätzungen statt auf beobachtbaren Marktpreisen — der ausgewiesene Wert zwischen zwei Stichtagen kann deshalb von der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung abweichen.

Siehe auch: Nettoinventarwert (NAV)

Blind Pool

Ein Fonds, der Kapital einsammelt, bevor die konkreten Zielunternehmen oder Zielfonds feststehen — Anleger verpflichten sich also zu einer Strategie und einem Team, nicht zu bereits bekannten Investitionen. Das ist im Segment die Regel, nicht die Ausnahme, macht die Bewertung der Managementqualität vor der Zeichnung aber umso wichtiger.

Siehe auch: General Partner, Due Diligence

Bridge Financing

Eine kurzfristige Zwischenfinanzierung, die eine Lücke überbrückt — etwa zwischen dem Abschluss einer Transaktion und der endgültigen Kapitalaufbringung, oder zwischen zwei Finanzierungsrunden eines Wachstumsunternehmens. Sie ist meist teurer als eine reguläre Finanzierung, weil sie kurzfristig und mit höherem Risiko bereitgestellt wird.

Siehe auch: Growth Capital

Buyout

Der Erwerb der Mehrheit oder der vollständigen Kontrolle an einem meist etablierten, bereits profitablen Unternehmen, häufig unter Einsatz von Fremdkapital. Der neue Eigentümer verändert danach in der Regel Strategie, Struktur oder Führung, um den Unternehmenswert bis zum geplanten Exit zu steigern. Buyout ist die größte und bekannteste Teilstrategie innerhalb von Private Equity.

Siehe auch: Leverage, Exit, Management Buy-out

C

Carried Interest

Der erfolgsabhängige Anteil am Gewinn eines Fonds, den der General Partner erhält, sobald bestimmte vertraglich vereinbarte Schwellen erreicht sind. Er ist von Fonds zu Fonds unterschiedlich ausgestaltet und hängt eng mit Hurdle Rate, Catch-up und Clawback zusammen — erst das Zusammenspiel dieser drei Mechanismen zeigt, wie stark er das Nettoergebnis der Anleger tatsächlich beeinflusst.

Siehe auch: Hurdle Rate, Catch-up, Clawback

Catch-up

Ein Mechanismus in der Gewinnverteilung, der greift, nachdem Anleger ihre Preferred Return erhalten haben: Der General Partner erhält danach überproportional viel vom weiteren Gewinn, bis sein vertraglich vereinbarter Anteil am Gesamtgewinn erreicht ist. Erst danach wird der übrige Gewinn im vereinbarten Verhältnis geteilt.

Siehe auch: Preferred Return, Carried Interest

Clawback

Eine Klausel, die den General Partner verpflichtet, bereits ausgezahlte Erfolgsvergütung zurückzuzahlen, wenn sich am Ende der Fondslaufzeit herausstellt, dass er über die gesamte Laufzeit betrachtet mehr erhalten hat, als ihm vertraglich zusteht — etwa weil frühe Gewinne durch spätere Verluste relativiert wurden. Sie schützt Anleger davor, dass frühe Erfolge zu einer dauerhaft überhöhten Vergütung führen.

Siehe auch: Carried Interest

Closing

Der rechtlich bindende Abschluss einer Transaktion oder einer Fondszeichnung. Bei Fonds mit mehreren Zeichnungsrunden — First Closing, weitere Closings — markiert jedes Closing einen Stichtag, zu dem neue Anleger mit ihrem Commitment aufgenommen werden.

Siehe auch: Commitment

Co-Investment

Eine direkte Beteiligung von Anlegern an einer einzelnen Transaktion, zusätzlich zu ihrem regulären Fondsanteil — meist ohne die zweite Gebührenebene, die sonst bei Investitionen über einen Fonds anfällt. Co-Investments erhöhen die Konzentration auf einzelne Positionen und damit auch das Einzelrisiko, weil die Streuung eines Fonds hier fehlt.

Siehe auch: General Partner, Fund of Funds

Commitment

Die vertraglich zugesagte Gesamtsumme, zu deren Einzahlung sich ein Anleger bei der Zeichnung verpflichtet. Das Commitment wird über die Laufzeit in mehreren Kapitalabrufen eingefordert, nicht auf einmal — bindend ist es bereits mit der Zeichnung, unabhängig davon, wie viel davon schon abgerufen wurde.

Siehe auch: Kapitalabruf, Zeichnungsschein

Continuation Fund

Ein neu aufgelegtes Vehikel, in das ein oder mehrere besonders vielversprechende Portfoliounternehmen aus einem auslaufenden Fonds übertragen werden, um sie länger zu halten, als es die ursprüngliche Fondslaufzeit erlaubt hätte. Bestehende Anleger können meist wählen, ob sie ihre Position verkaufen oder in das neue Vehikel mitziehen — eine besondere Form des GP-led Secondary.

Siehe auch: GP-led Secondary

D

Dachfonds

Ein Fonds, der nicht direkt in Unternehmen investiert, sondern in andere Fonds (Zielfonds) — mit dem Ziel, Streuung über mehrere Manager, Strategien und Jahrgänge zu erreichen, ohne dass Anleger jeden Zielfonds einzeln zeichnen müssen. Diese zusätzliche Streuung geht mit einer zweiten Gebührenebene einher, weil sowohl der Dachfonds als auch die Zielfonds vergütet werden.

Siehe auch: Fund of Funds, Zielfonds

Deal Flow

Die Menge und Qualität der Investitionsmöglichkeiten, die einem Fondsmanager zur Prüfung vorliegen. Ein starker, gut gefilterter Deal Flow gilt als Anhaltspunkt für die Marktposition eines Managers — er ist für Anleger aber nicht direkt überprüfbar und lässt sich nicht seriös in eine Zahl fassen.

Siehe auch: General Partner, Due Diligence

Distribution to Paid-In (DPI)

Eine Kennzahl, die das bereits an Anleger ausgeschüttete Kapital ins Verhältnis zum insgesamt eingezahlten Kapital setzt. Sie misst nur, was tatsächlich real zurückgeflossen ist — anders als Kennzahlen, die zusätzlich den noch nicht realisierten, geschätzten Wert der verbleibenden Beteiligungen einbeziehen. Mit der Rendite eines Wertpapierdepots ist sie nicht direkt vergleichbar, weil sie weder den Zeitpunkt der Zahlungen noch das noch gebundene Restkapital berücksichtigt.

Siehe auch: Total Value to Paid-In (TVPI), Internal Rate of Return (IRR)

Due Diligence

Die systematische Prüfung eines Zielunternehmens oder eines Fondsmanagers vor einer Investitionsentscheidung — wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich und operativ. Für Anleger, die einen Fonds zeichnen wollen, bedeutet der Begriff sinngemäß dasselbe: die eigene Prüfung des Anbieters, seiner Historie und seiner Vertragsbedingungen, bevor unterschrieben wird.

Siehe auch: General Partner

E

Earn-out

Ein Teil des Kaufpreises bei einer Unternehmenstransaktion, der nicht sofort, sondern erst nach Ablauf einer vereinbarten Frist und nur bei Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele fällig wird. Er dient dazu, eine Bewertungslücke zwischen Käufer und Verkäufer zu überbrücken, indem ein Teil des Risikos beim Verkäufer verbleibt.

Siehe auch: Exit, Trade Sale

ELTIF

Der European Long-Term Investment Fund — ein auf EU-Ebene geregeltes Fondsvehikel, das ausdrücklich für den Vertrieb an Privatanleger geöffnet ist. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2015/760 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/606, anwendbar seit dem 10. Januar 2024; mit dieser Überarbeitung sind die frühere gesetzliche Mindestanlage von 10.000 Euro und die 10-Prozent-Portfoliogrenze entfallen, an ihre Stelle ist eine Geeignetheitsprüfung im Vertrieb getreten.

Siehe auch: Publikums-AIF, Anlagebedingungen

Enterprise Value

Der Gesamtwert eines Unternehmens unabhängig von seiner Finanzierungsstruktur — er umfasst den Wert des Eigenkapitals zuzüglich der Nettoverschuldung. Bei Unternehmenstransaktionen ist er die gebräuchliche Bezugsgröße für den Kaufpreis, weil er Unternehmen mit unterschiedlichem Verschuldungsgrad vergleichbar macht.

Siehe auch: Kaufpreismultiplikator

Exit

Der Verkauf oder Börsengang einer Portfoliobeteiligung, mit dem ein Fonds seine Investition realisiert und den Erlös — abzüglich Kosten und Erfolgsvergütung — an seine Anleger ausschütten kann. Übliche Exit-Wege sind der Verkauf an einen strategischen Käufer (Trade Sale), der Verkauf an einen anderen Finanzinvestor (Secondary) oder der Börsengang.

Siehe auch: Trade Sale, Secondary, Distribution to Paid-In (DPI)

F

Fondsvolumen

Die Summe der Kapitalzusagen (Commitments) aller Anleger eines Fonds. Ein hohes Fondsvolumen sagt für sich genommen nichts über die Qualität der Investitionsstrategie oder die tatsächliche Streuung aus — beides hängt von Anzahl und Größe der einzelnen Positionen ab, nicht vom Gesamtvolumen.

Siehe auch: Commitment

Fund of Funds

Die englische Bezeichnung für einen Dachfonds — ein Vehikel, das in mehrere Zielfonds investiert, statt direkt in Unternehmen. Der Begriff wird im deutschsprachigen Raum häufig synonym zu Dachfonds verwendet.

Siehe auch: Dachfonds

G

General Partner

Die Fondsverwaltung, die die Investitionsentscheidungen trifft, das Portfolio managt und dafür eine laufende Verwaltungsvergütung sowie eine erfolgsabhängige Beteiligung (Carried Interest) erhält. Ihm gegenüber stehen die Limited Partner, die Kapital einbringen, aber keine operative Kontrolle über einzelne Investitionsentscheidungen haben.

Siehe auch: Limited Partner, Carried Interest

GP-led Secondary

Eine Transaktion, bei der nicht ein Anleger, sondern der General Partner selbst die Initiative ergreift, um eine oder mehrere Beteiligungen aus einem bestehenden Fonds in eine neue Struktur zu überführen — häufig in Form eines Continuation Fund. Bestehende Anleger erhalten dabei üblicherweise die Wahl zwischen einem Verkauf ihrer Position oder einer Fortführung im neuen Vehikel.

Siehe auch: Continuation Fund, Secondary

Growth Capital

Kapital für bereits etablierte, aber noch wachstumsstarke Unternehmen, die Mittel für Expansion, Internationalisierung oder größere Investitionen benötigen — anders als Venture Capital in der Regel ohne Kontrollmehrheit des Investors und mit geringerem Ausfallrisiko als bei ganz jungen Unternehmen.

Siehe auch: Venture Capital, Buyout

H

Hurdle Rate

Die im Fondsvertrag festgelegte Mindestverzinsung, die Anleger erhalten müssen, bevor der General Partner überhaupt eine erfolgsabhängige Vergütung (Carried Interest) beanspruchen kann. Sie ist ein vertraglicher Schwellenwert, keine Zusage einer bestimmten Rendite — wird sie nicht erreicht, entfällt die Erfolgsvergütung vollständig.

Siehe auch: Carried Interest, Catch-up

I

Illiquiditätsprämie

Die in der Fachliteratur diskutierte Vorstellung, dass eine langfristige Kapitalbindung durch einen zusätzlichen Ertrag gegenüber liquiden Anlagen kompensiert werden müsste. Ob und in welcher Höhe eine solche Prämie tatsächlich anfällt, lässt sich für ein einzelnes Produkt oder eine Anlageklasse nicht seriös zusagen — sie ist ein theoretisches Konzept, keine belastbare Renditeerwartung für eine konkrete Beteiligung.

Siehe auch: Sperrfrist

Internal Rate of Return (IRR)

Eine Kennzahl, die den zeitlich gewichteten internen Zinsfuß eines Zahlungsstroms aus Kapitalabrufen und Ausschüttungen berechnet. Weil sie zeitlich sehr ungleichmäßige Zahlungen — mehrere Abrufe über Jahre, eine große Ausschüttung erst spät — auf eine einzige Prozentzahl verdichtet, reagiert sie empfindlich auf das genaue Timing der Zahlungen und ist mit der Rendite eines Wertpapierdepots, bei dem ein Betrag einmalig angelegt und laufend zu Marktpreisen bewertet wird, nicht direkt vergleichbar. Ein hoher IRR in einer frühen Fondsphase kann zudem stark von einzelnen, noch nicht realisierten Bewertungen abhängen.

Siehe auch: Multiple on Invested Capital (MOIC), Bewertungsstichtag

Investmentsteuergesetz

Das deutsche Gesetz, das die steuerliche Behandlung von Investmentfonds und ihren Anlegern regelt, einschließlich Teilfreistellung und Vorabpauschale. Die konkrete steuerliche Wirkung hängt vom einzelnen Produkt und der persönlichen Situation ab und wird an dieser Stelle nicht im Detail dargestellt.

Siehe auch: Teilfreistellung, Vorabpauschale

J

J-Kurve

Der typische Verlauf des ausgewiesenen Werts einer Fondsbeteiligung über die Zeit: In den ersten Jahren überwiegen Gebühren und noch nicht realisierte Investitionen, sodass der ausgewiesene Wert zunächst unter dem eingezahlten Kapital liegen kann; erst wenn Portfoliounternehmen wachsen und verkauft werden, kehrt sich der Verlauf um. Der Name beschreibt die Form dieser Kurve — er ist keine Zusage, dass sich der Verlauf bei einem konkreten Investment tatsächlich so einstellt.

Siehe auch: Kapitalabruf, Bewertungsstichtag

K

KAGB

Das Kapitalanlagegesetzbuch — das deutsche Gesetz, das die Verwaltung und den Vertrieb von Investmentvermögen regelt und die EU-weite AIFM-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt. Es unterscheidet unter anderem zwischen Publikums-AIF, Spezial-AIF und den unterschiedlichen Anlegerkategorien.

Siehe auch: AIFM-Richtlinie, Semi-professioneller Anleger

Kapitalabruf

Die Zahlungsaufforderung, mit der ein Fonds einen Teil des zugesagten, aber noch nicht eingezahlten Commitments einfordert, meist mit kurzer Frist. Kapitalabrufe verteilen sich über mehrere Jahre und sind der Grund, warum eine Fondszeichnung nicht wie ein einmaliger Kauf, sondern wie eine über Zeit gestreckte Zahlungsverpflichtung geplant werden muss.

Siehe auch: Commitment

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Das nach KAGB zugelassene Unternehmen, das ein Investmentvermögen operativ verwaltet — Anlageentscheidungen trifft, Risiken überwacht und die aufsichtsrechtlichen Pflichten gegenüber Anlegern erfüllt. Bei vielen Publikumsvehikeln ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft rechtlich von dem Haus getrennt, das den Vertrieb übernimmt.

Siehe auch: KAGB, General Partner

Kaufpreismultiplikator

Eine gebräuchliche Bewertungsmethode, bei der der Unternehmenswert als Vielfaches einer Ertragsgröße — etwa des EBITDA — ausgedrückt wird. Multiplikatoren unterscheiden sich stark nach Branche, Unternehmensgröße und Marktphase; ein Wert, der in einem Segment üblich ist, kann in einem anderen deutlich zu hoch oder zu niedrig sein.

Siehe auch: Enterprise Value

Key-Man-Klausel

Eine Vertragsklausel, die regelt, was passiert, wenn eine namentlich benannte Schlüsselperson des Fondsmanagements ausscheidet — etwa ein Zustimmungserfordernis für neue Investitionen, bis ein gleichwertiger Ersatz gefunden ist. Sie schützt Anleger davor, dass ihr Kapital von einem Team verwaltet wird, das nicht mehr dem entspricht, dem sie ursprünglich vertraut haben.

Siehe auch: General Partner

L

Leverage

Der Einsatz von Fremdkapital zur Finanzierung einer Transaktion oder eines Portfoliounternehmens, mit dem Ziel, die Eigenkapitalrendite bei erfolgreicher Entwicklung zu steigern. Leverage wirkt in beide Richtungen: Er vergrößert nicht nur mögliche Gewinne, sondern auch mögliche Verluste, und erhöht das Risiko eines Totalverlusts bei einer negativen Unternehmensentwicklung.

Siehe auch: Buyout

Limited Partner

Die Anlegerinnen und Anleger eines Fonds, die Kapital in Form eines Commitments einbringen, aber keine operative Kontrolle über einzelne Investitionsentscheidungen haben und deren Haftung auf ihre Einlage begrenzt ist. Ihnen gegenüber steht der General Partner, der die Verwaltung übernimmt.

Siehe auch: General Partner, Commitment

Liquidationspräferenz

Eine vertragliche Regelung, meist bei Venture-Capital-Beteiligungen, die festlegt, dass bestimmte Investoren bei einem Exit oder einer Liquidation vor anderen Anteilseignern — insbesondere vor den Gründern — bevorzugt aus dem Erlös bedient werden. Sie schützt Investoren in Abwärtsszenarien, kann die Erlösverteilung bei kleineren Exits aber deutlich zu ihren Gunsten verschieben.

Siehe auch: Venture Capital, Exit

Lock-up

Eine vertraglich vereinbarte Sperrfrist, während der ein Anteilseigner seine Beteiligung nicht verkaufen darf — bei Fondsbeteiligungen häufig gleichbedeutend mit der Sperrfrist vor der ersten möglichen Rückgabe.

Siehe auch: Sperrfrist

M

Management Buy-in

Die Übernahme eines Unternehmens durch ein externes Managementteam, das zuvor nicht im Unternehmen tätig war, häufig mit Unterstützung eines Finanzinvestors.

Siehe auch: Buyout, Management Buy-out

Management Buy-out

Die Übernahme eines Unternehmens durch das bestehende Managementteam, meist mit Unterstützung eines Finanzinvestors, der einen Teil der Kaufpreisfinanzierung übernimmt und im Gegenzug eine Beteiligung erhält.

Siehe auch: Buyout, Management Buy-in

Management Fee

Die laufende Verwaltungsvergütung, die der General Partner unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Fonds erhält — sie deckt die operativen Kosten der Fondsverwaltung. Die Bemessungsgrundlage (Commitment, investiertes Kapital oder Nettoinventarwert) unterscheidet sich von Fonds zu Fonds und steht im Basisinformationsblatt und in den Anlagebedingungen.

Siehe auch: General Partner, Basisinformationsblatt

Mezzanine

Eine Finanzierungsform zwischen Eigen- und Fremdkapital — wirtschaftlich meist als nachrangiges Darlehen mit höherer Verzinsung als klassisches Fremdkapital ausgestaltet, oft kombiniert mit Optionen auf eine Unternehmensbeteiligung. Sie füllt die Lücke, wenn klassisches Fremdkapital nicht ausreicht, eine volle Eigenkapitalbeteiligung aber nicht gewollt ist.

Siehe auch: Private Debt, Leverage

Multiple on Invested Capital (MOIC)

Eine Kennzahl, die den Gesamtwert einer Beteiligung — realisierte Ausschüttungen zuzüglich des noch nicht realisierten Restwerts — ins Verhältnis zum eingezahlten Kapital setzt. Anders als der IRR berücksichtigt MOIC den Zeitpunkt der Zahlungen nicht, weshalb derselbe MOIC über eine sehr lange Laufzeit wirtschaftlich etwas anderes bedeutet als über wenige Jahre. Mit der Rendite eines Wertpapierdepots ist er auch deshalb nicht sinnvoll vergleichbar, weil ein Teil davon auf einer noch nicht realisierten, geschätzten Bewertung beruhen kann.

Siehe auch: Internal Rate of Return (IRR), Total Value to Paid-In (TVPI)

N

Nettoinventarwert (NAV)

Der zu einem Bewertungsstichtag ermittelte Wert des Fondsvermögens je Anteil, abzüglich Verbindlichkeiten. Bei Private-Equity-Fonds beruht er, anders als bei börsennotierten Wertpapieren, überwiegend auf Schätzungen und Bewertungsmodellen, weil für die zugrunde liegenden Unternehmen keine laufenden Marktpreise existieren.

Siehe auch: Bewertungsstichtag

P

Portfoliounternehmen

Ein Unternehmen, an dem ein Fonds eine Beteiligung hält. Die Gesamtheit der Portfoliounternehmen eines Fonds bestimmt dessen tatsächliche Streuung — nicht die Marketingaussage „breit diversifiziert“, sondern die konkrete Anzahl, Branchenverteilung und Größe der einzelnen Positionen.

Siehe auch: Anlagebedingungen

Preferred Return

Ein anderer Begriff für die Hurdle Rate — die Mindestverzinsung, die Anleger vor einer erfolgsabhängigen Beteiligung des General Partner erhalten müssen.

Siehe auch: Hurdle Rate, Catch-up

Private Credit

Fremdkapitalfinanzierung außerhalb des klassischen Bankensystems, bereitgestellt durch spezialisierte Fonds statt durch Banken — synonym häufig auch als Private Debt bezeichnet.

Siehe auch: Private Debt, Mezzanine

Private Debt

Bezeichnet dieselbe Anlageklasse wie Private Credit: Fremdkapitalvergabe durch spezialisierte Fonds statt durch Banken, mit unterschiedlichen Rangstufen von besichertem vorrangigem Kredit bis zu nachrangigem Mezzanine-Kapital.

Siehe auch: Private Credit, Mezzanine

Private Markets

Der Oberbegriff für Anlageklassen, die nicht über eine öffentliche Börse gehandelt werden — dazu zählen unter anderem Private Equity im engeren Sinn, Private Credit sowie Immobilien- und Infrastrukturbeteiligungen. Gemeinsames Merkmal ist die eingeschränkte oder fehlende laufende Handelbarkeit.

Siehe auch: Private Credit, Sperrfrist

Prospekt

Der Verkaufsprospekt — das umfassende, gesetzlich vorgeschriebene Informationsdokument eines Publikumsfonds, das Strategie, Risiken, Kosten und rechtliche Rahmenbedingungen beschreibt. Er ist ausführlicher, aber auch werbender formuliert als die Anlagebedingungen, die im Streitfall rechtlich maßgeblich sind.

Siehe auch: Basisinformationsblatt, Anlagebedingungen

Publikums-AIF

Ein alternativer Investmentfonds nach KAGB, der ausdrücklich für den Vertrieb an Privatanleger zugelassen ist — im Unterschied zum Spezial-AIF, der sich nur an professionelle und semi-professionelle Anleger richtet. ELTIF-Strukturen sind ein Beispiel für einen Publikums-AIF.

Siehe auch: Spezial-AIF, ELTIF

R

Rekapitalisierung

Die Veränderung der Kapitalstruktur eines Portfoliounternehmens — etwa durch die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals zur Finanzierung einer Sonderausschüttung an die Anteilseigner, oder durch den teilweisen Ersatz von Eigen- durch Fremdkapital. Sie kann bereits vor einem endgültigen Exit einen Teil des investierten Kapitals realisieren.

Siehe auch: Leverage, Exit

Restrukturierung

Maßnahmen zur operativen oder finanziellen Neuordnung eines Portfoliounternehmens, das wirtschaftlich in Schwierigkeiten geraten ist — etwa eine Umschuldung, eine Kostensenkung oder eine Änderung der Unternehmensführung. Sie ist Teil des Risikoprofils der Anlageklasse: Nicht jedes Portfoliounternehmen entwickelt sich wie geplant.

Siehe auch: Leverage

Rücknahmequote

Der Anteil der bei einem Rücknahmetermin eingereichten Rückgabewünsche, der tatsächlich bedient wird, wenn die vertraglich festgelegte Obergrenze für Rücknahmen überschritten wird. Liegt sie unter 100 Prozent, wird anteilig gekürzt, und der nicht bediente Rest verschiebt sich auf den nächsten Termin — ein Rückgaberecht ist deshalb keine Liquiditätsgarantie.

Siehe auch: Sperrfrist, Anlagebedingungen

S

Secondary

Der Kauf oder Verkauf einer bereits bestehenden Fondsbeteiligung zwischen zwei Investoren, statt einer Neuzeichnung direkt beim Fonds. Käufer erwerben damit eine Position mit bekannter Investitionshistorie und meist kürzerer Restlaufzeit, üblicherweise gegen einen Abschlag oder Aufschlag auf den zuletzt festgestellten Nettoinventarwert.

Siehe auch: Zweitmarkt, GP-led Secondary

Semi-professioneller Anleger

Eine Anlegerkategorie nach § 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB, die Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu Spezial-AIF eröffnet: ab einer Mindestanlage von 200.000 Euro, verbunden mit einer schriftlichen Erklärung und einer Sachkundebeurteilung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Sie ist rechtlich von der Kategorie der professionellen Anleger zu unterscheiden.

Siehe auch: KAGB, Spezial-AIF

SFDR-Offenlegung

Die nach der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation) vorgeschriebene Darstellung, wie ein Fonds Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt und ob er ökologische oder soziale Merkmale bewirbt. Die Einstufung eines Fonds nach dieser Verordnung ist keine Qualitäts- oder Renditeaussage, sondern eine Transparenzpflicht.

Siehe auch: Prospekt

Sperrfrist

Der Zeitraum nach dem Erwerb einer Fondsbeteiligung, in dem keinerlei Rückgabe möglich ist — unabhängig davon, ob das Vehikel danach überhaupt eine Rücknahmemöglichkeit vorsieht. Sie ist die erste von mehreren Größen, die die tatsächliche Liquidität eines Vehikels bestimmen.

Siehe auch: Rücknahmequote, Lock-up

Spezial-AIF

Ein alternativer Investmentfonds nach KAGB, der sich ausschließlich an professionelle und semi-professionelle Anleger richtet und nicht öffentlich an Privatanleger ohne diesen Status vertrieben werden darf. Er unterliegt in Teilen geringeren aufsichtsrechtlichen Anforderungen als ein Publikums-AIF.

Siehe auch: Publikums-AIF, Semi-professioneller Anleger

T

Teilfreistellung

Ein Mechanismus im deutschen Investmentsteuergesetz, nach dem ein bestimmter Anteil der Erträge aus bestimmten Fondskategorien steuerfrei gestellt wird, um eine steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene pauschal auszugleichen. Die konkrete Höhe hängt von der Fondskategorie ab und wird an dieser Stelle nicht beziffert — Details zur steuerlichen Behandlung gibt die Seite Besteuerung.

Siehe auch: Investmentsteuergesetz, Vorabpauschale

Term Sheet

Eine nicht rechtsverbindliche Absichtserklärung, die die wesentlichen Eckpunkte einer geplanten Transaktion oder Finanzierungsrunde zusammenfasst, bevor die endgültigen Verträge ausgehandelt werden — etwa Bewertung, Beteiligungshöhe und zentrale Vertragsklauseln wie eine Liquidationspräferenz.

Siehe auch: Liquidationspräferenz, Closing

Total Value to Paid-In (TVPI)

Eine Kennzahl, die den Gesamtwert einer Beteiligung — bereits erhaltene Ausschüttungen zuzüglich des noch nicht realisierten Restwerts — ins Verhältnis zum eingezahlten Kapital setzt; sie entspricht wirtschaftlich weitgehend dem MOIC. Weil ein Teil davon auf einer geschätzten, noch nicht realisierten Bewertung beruht und der Zeitpunkt der Zahlungen unberücksichtigt bleibt, ist ein TVPI-Wert nicht direkt mit der Rendite eines Wertpapierdepots vergleichbar.

Siehe auch: Multiple on Invested Capital (MOIC), Distribution to Paid-In (DPI)

Trade Sale

Der Verkauf eines Portfoliounternehmens an einen strategischen Käufer — meist ein anderes Unternehmen aus derselben oder einer angrenzenden Branche, das strategische statt rein finanzielle Motive verfolgt. Er ist neben dem Verkauf an einen anderen Finanzinvestor und dem Börsengang einer der klassischen Exit-Wege.

Siehe auch: Exit, Earn-out

V

Venture Capital

Beteiligungskapital für junge, meist noch nicht profitable Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial und entsprechend hohem Ausfallrisiko — ein erheblicher Teil der Einzelinvestitionen eines Venture-Capital-Fonds erwirtschaftet keinen oder einen negativen Ertrag, während wenige erfolgreiche Beteiligungen das Ergebnis des Portfolios tragen.

Siehe auch: Growth Capital, Liquidationspräferenz

Verwahrstelle

Die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft unabhängige Institution, die die Vermögenswerte eines Fonds verwahrt und bestimmte Kontrollfunktionen wahrnimmt — etwa die Überwachung von Mittelflüssen. Die organisatorische Trennung zwischen Verwaltung und Verwahrung ist ein aufsichtsrechtliches Schutzelement für Anleger.

Siehe auch: Kapitalverwaltungsgesellschaft

Vintage-Jahr

Das Jahr, in dem ein Fonds sein erstes Kapital abgerufen oder seine erste Investition getätigt hat. Es dient dem Vergleich von Fonds, die in derselben Marktphase investiert haben, weil die wirtschaftliche Entwicklung eines Jahrgangs stark von den Bedingungen zum Zeitpunkt des Markteintritts abhängt.

Siehe auch: J-Kurve

Vorabpauschale

Eine jährlich anzusetzende, fiktive Mindesterträgnis-Besteuerung für Investmentfondsanteile nach dem Investmentsteuergesetz, die auch dann anfällt, wenn keine tatsächliche Ausschüttung erfolgt ist. Die Berechnung hängt unter anderem von einem jährlich neu festgelegten Basiszins ab, der an dieser Stelle nicht beziffert wird — Details gibt die Seite Besteuerung.

Siehe auch: Investmentsteuergesetz, Teilfreistellung

Z

Zeichnungsschein

Das Vertragsdokument, mit dem ein Anleger seine Kapitalzusage (Commitment) rechtsverbindlich erklärt und sich den Anlagebedingungen des Fonds unterwirft. Mit der Unterschrift entsteht die Zahlungspflicht für künftige Kapitalabrufe — unabhängig davon, wann diese tatsächlich erfolgen.

Siehe auch: Commitment, Anlagebedingungen

Zielfonds

Ein Fonds, in den ein Dachfonds investiert, statt selbst direkt Unternehmensbeteiligungen zu halten. Die Auswahl und Qualität der Zielfonds bestimmt maßgeblich die tatsächliche Streuung und Wertentwicklung eines Dachfonds.

Siehe auch: Dachfonds, Fund of Funds

Zweitmarkt

Der Markt, auf dem bereits bestehende Fondsbeteiligungen zwischen Investoren gehandelt werden, statt neu beim Fonds gezeichnet zu werden — auch als Secondary Market bezeichnet. Für viele Publikumsvehikel ist dieser Markt praktisch noch wenig entwickelt, weshalb ein Verkauf dort nicht als verlässlicher, jederzeit verfügbarer Ausweg aus einer Beteiligung eingeplant werden sollte.

Siehe auch: Secondary

Wie es weitergeht

Wenn Sie das mit jemandem durchrechnen wollen

Ein erstes Gespräch dauert etwa 30 Minuten und endet nicht zwangsläufig mit einer Empfehlung. Wenn eine Beteiligung in Ihrer Lage nicht passt, sagen wir das.